Der Betreuungsvertrag
Grundlage für die Kindertagespflege bildet ein Betreuungsvertrag, den ich mit den Eltern abschließe. Dort wird der Betreuungszeitraum , Urlaub, Verpflegung, Regelung der Ausfallzeiten und Krankheit, Vollmachten und zusätzliche Betreuungsvereinbarungen etc. festgehalten.
Betreuungskosten
Durch die in Kraft treten der neuen Kita Reform sind die monatlichen Beiträge dieselben wie in einer öffentlichen Kita. Der Elternbeitrag beträgt 5,80€ je Betreuungsstunde/Woche. Der Beitrag wird von den Eltern direkt über den Kreis abgerechnet.
Hier ein Beispiel für 30 Stunden Betreuung in der Woche:
30 Std. pro Woche x 5,80€ = 174€ mtl. Eigenanteil
Die Differenz zum aktuellen Betreuungssatz ist vom Kreis Segeberg abgegolten und wird direkt mit mir der Kindertagespflegeperson abgerechnet.
Dafür stellen wir gemeinsam den Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII.
Stand 01.01.2023
Essensgeld wird gesondert und direkt mit mir abgerechnet. Fürs tägliche Mittagessen und 1x in der Woche ( immer Freitags ) Frühstücksbuffet, Getränke und Snacks berechne ich 3,50€ pro Tag.
Bezuschussungsmöglichkeiten
Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Gewährung einkommensabhängiger Ermäßigung zu stellen.
Bei einem Geschwisterkind ( unabhängig davon, in welche Kita oder Kindertagespflegestelle ) gibt es eine Geschwisterermäßigung von 50%. Bei jedem weiteren beitragspflichtigen Kind 100%.